Impressum

Ute Gabriel
Ute Gabriel Fotografie
Hochstr. 15
41749 Viersen

Kontakt

Telefon: 02162-8150710

E-Mail: info@utegabrielfotografie.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE291804336

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: 
Fotografin

Zuständige Kammer:
Handwerkskammer Düsseldorf
George-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf

Verliehen in: NRW

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

 Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gelten für alle, der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten zum Download, auf einem Speichermedium, Fachabzüge usw.)

 

Urheberrecht

Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer bei der Fotografin.

Die von der Fotografin hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

Der Auftraggeber hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei der Verwendung der Fotografien in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch)  ist die Fotografin, als Urheberin der Fotografie zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

Die Raw-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Raw-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

 

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Aufnahmehonorar plus Dateien, als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Reisekosten werden ab einer einfachen Reise von mehr als 50 km erhoben und betragen 0,70 Euro pro gefahrenen Kilometer. Nebenkosten, z.B. Modellhonorar, evtl.Spesen, Reisekosten, sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert berechnet.

Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum der Fotografrin.

 

Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Nach Vorsortierung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine geschützte Online-Galerie für 21 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Fotografien auswählen kann.

Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Fotografien durch die Fotografin ggf. noch vollständig bearbeitet. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotografien an den Auftraggeber zu senden.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15.  Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

Wird ein Auftrag aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, kann sie grundsätzlich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.

 

 Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, die Nutzung von KI-Filtern sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Fotografien der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

Lieferzeiten und Reklamation

Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen.  Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Sollten digital erworbene Fotografien in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.

 

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Viersen.

 

 

  1. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.